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Herbstantrag 2012: Erstmals Online Antragstellung

Foto: agrarfoto.com

Landwirte haben bis 8.10.2012 erstmals die Möglichkeit, den Herbstantrag für Begrünungsflächen online über www.eama.at einzureichen. Der Einstieg erfolgt mit Betriebsnummer und PIN-Code. Im Register "Flächen " ist der Menüpunkt "Herbstantrag " (HA) auswählbar.

Neben einem einfachen Einstieg, dem schnellem Zugriff auf gespeicherte Betriebsdaten und aktuelle Antragsunterlagen würden umfangreiche Plausibilitätsprüfungen helfen, Fehler zu vermeiden. Der PIN-Code könne jederzeit auf der Startseite von www.eama.at angefordert werden.

Damit gehe die Agrarmarkt Austria (AMA) kontinuierlich den Weg, effiziente Programme zur Unterstützung der Antragsteller zur Verfügung zu stellen. "Nach dem erfolgreichen erstmaligen Einsatz der elektronischen Einreichung für den Mehrfachantrag Flächen 2012 ist der nächste Schritt, auch den Herbstantrag 2012 auf diese unbürokratische und serviceorientierte Weise anzubieten ", erklärt Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Was ist zu beachten Eine wichtige Voraussetzung der Antragstellung ist, dass alle Flächen im Geografischen Informationssystem (GIS) vollständig digitalisiert sind. Die aktuellen Feldstücke und die begrünten Schläge eines Betriebes sind richtig eingezeichnet und digitalisiert mit entsprechenden Attributen (z.B. Begrünungs-Variante, Kennzeichen Mulchsaatzuschlag) zu versehen.

Alle noch durchzuführenden Änderungen der Referenzflächen auf Feldstücksebene (z.B. durch Flächentausch, Pachtflächen,...) müssen zuvor von der zuständigen Bezirksbauernkammer (BBK) abgewickelt werden. Nur nach erfolgter Einarbeitung beziehungsweise Aktualisierung ist eine weitere Bearbeitung des Online-Antrages durch den Landwirt möglich. Neue Hofkarten müssen vorab durch die BBK kontrolliert und Feldstücke gegebenenfalls angepasst werden. Weiters sind durch die Einspielung einer neuen Katastermappe (neue Grundstücke zum Beispiel aus Kommassierungen) die betroffenen Flächen von der BBK zu bestätigen. Wenn nach erfolgter Erfassung doch ein Papierantrag abgegeben werden soll, ist der Online-Antrag vorher zu löschen.

Informationen zum HA-Online sind über www.eama.at abrufbar. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer: 01/33151-365 und der E-Mail-Adresse: flaechen.eamaama.gvat zur Verfügung.

Quelle: aiz

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